Was hat sich bei Energieausweisen für Wohngebäude geändert?

 

Erklärungen zu häufig gestellte Fragen unserer Kunden zu den neuen Energieausweisen:

 

Die Anforderungen der letzten Energieeinsparverordnung 2009 zum Energieausweis gelten weiter.

Neu sind Energieeffizienzklassen, die als Bandtacho angezeigt werden,                          (ähnlich wie bei Elektro- Haushaltsgeräten bekannt)

hier beginnt  neu ein "roter Wert" bereits bei ca. 250 kWh/(m2a) -                                         bei dem bisherigen Ausweis lag der "rote Bereich" ab 400 kWh/(m2a),

die Energieeffizieenzklassen werden auf den neuen Bandtacho von A plus bis H dargestellt,

 

Bandtacho

 

jeder Energieausweis erhält eine Registriernummer  als Kontrollsystem für Energieausweise

 

Registriernummer

 

sowie Angaben zur Umsetzung des EEWärmeG und Empfehlungen für kosteneffiziente  Modernisierungsmaßnahmen.

 

Ein Energieausweis für Wohngebäude muss als Pflichtangabe in Immobilienanzeigen  folgende Angaben enthalten:

 

Art des Energieausweises ( Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweis)

Wert des Endenergieverbrauchs oder -energiebedarfs des Gebäudes

wesentlicher Energieträger der Beheizung

Baujahr des Gebäudes und

die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse